Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Erkelenz, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Erkelenz kommen bzw. sich nicht in Erkelenz auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Erkelenz - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Erkelenz ist eine Stadt in Nordrein-Westfalen, die anliegend zu Mönchengladbach und Köln liegt. Sie ist die größte Stadt im Kreis Heinsberg. Es leben ca. 43.36 Menschen dort Die Stadt blickt auf mehr als 1000 Jahre Geschichte und Tradition zurück und wird seit 2006 bis 2045 die östlich gelegenen Ortschaften des Stadtgebietes durch den Braunkohletagebau Garzweiler II der RWE Power AG abgetragen. Circa 5000 Menschen aus den zehn Ortschaften mussten umgesiedelt werden. Die Dörfer Pesch und Borschemich sind ganz und überwiegend zurückgebaut. Nun sind Immerath bei Kückhoven, Pesch an einer Straße in Kückhoven und Borschemich an dem Stadtteil Erkelenz-Nord aneinander.
Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 ErkelenzBauamt:
Johannismarkt 17
41812 ErkelenzAmtsgericht:
Amtsgericht Erkelenz
Konrad-Adenauer-Platz 3,
41812 ErkelenzUnsere Bausachverständige haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Dominik Mohr und Herr Michael Vieten kann Ihnen daher auch als ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in und um Erkelenz). Insbesondere wenn Sie nicht aus Erkelenz kommen oder sich hier nicht auskennen, ist ein ortskundiger Fachmann ein großer Vorteil für Sie. Nehmen Sie daher unser Motto „Bausachverstand. Ganz nah“ wörtlich!
Gerne betreut Sie Herr Mohr und Herr Vieten in Erkelenz auch in den umliegenden Städten und Gemeinden, wie z.B.: Mönchengladbach, Wegberg, Hückelhoven, Wassenberg, Heinsberg, Glimbach, Linnich, Titz, Geilenkirchen, Garzweiler etc.