Baugutachter Erkelenz

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Michael Vieten Erkelenz

Michael Vieten

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 02431 983 90 40
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Qualifikation

  • Öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation (PersCert TÜV)
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Julian Grewe Erkelenz

Julian Grewe

Bausachverständiger und Baugutachter

Herrather Feldweg 1
41812 Erkelenz
Tel: 02431 983 90 40
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Qualifikation

  • Dachdeckermeister
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Erkelenz stehen Ihnen:

  • Herr Michael Vieten
  • Herr Julian Grewe
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Michael Vieten, Herr Julian Grewe, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Erkelenz, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Erkelenz kommen bzw. sich nicht in Erkelenz auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Erkelenz - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Erkelenz ist eine Stadt in Nordrein-Westfalen, die anliegend zu Mönchengladbach und Köln liegt. Sie ist die größte Stadt im Kreis Heinsberg. Es leben ca. 43.36 Menschen dort Die Stadt blickt auf mehr als 1000 Jahre Geschichte und Tradition zurück und wird seit 2006 bis 2045 die östlich gelegenen Ortschaften des Stadtgebietes durch den Braunkohletagebau Garzweiler II der RWE Power AG abgetragen. Circa 5000 Menschen aus den zehn Ortschaften mussten umgesiedelt werden. Die Dörfer Pesch und Borschemich sind ganz und überwiegend zurückgebaut. Nun sind Immerath bei Kückhoven, Pesch an einer Straße in Kückhoven und Borschemich an dem Stadtteil Erkelenz-Nord aneinander.

Wichtige Anlaufstellen
Rathaus:
Stadtverwaltung
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Bauamt:
Johannismarkt 17
41812 Erkelenz

Amtsgericht:
Amtsgericht Erkelenz
Konrad-Adenauer-Platz 3,
41812 Erkelenz

Unsere Bausachverständige haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Dominik Mohr und Herr Michael Vieten kann Ihnen daher auch als ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in und um Erkelenz). Insbesondere wenn Sie nicht aus Erkelenz kommen oder sich hier nicht auskennen, ist ein ortskundiger Fachmann ein großer Vorteil für Sie. Nehmen Sie daher unser Motto „Bausachverstand. Ganz nah“ wörtlich!
Gerne betreut Sie Herr Mohr und Herr Vieten in Erkelenz auch in den umliegenden Städten und Gemeinden, wie z.B.: Mönchengladbach, Wegberg, Hückelhoven, Wassenberg, Heinsberg, Glimbach, Linnich, Titz, Geilenkirchen, Garzweiler etc.

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